Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
prügeln
prügeln, v.
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da wirt dann des ergriffnen vngluͤck gedoppelt, wirt darzů gebrügelt vnd gegeysselt1534 Franck,Weltbuch 102v
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liesse einer den andern, durch angestellte leute ... pruͤgeln oder karbatschen, derselbe soll ... mit acht-jaͤhriger gefaͤngniß ... angesehen ... werden1712 Lünig,CJMilit. 837 Faksimile
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nicht nur das pruͤgeln, sondern auch die bedrohung mit pruͤgeln ist bey strafe des gefaͤngnisses verboten1762 Wiesand 866 Faksimile
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ob auch nicht das todpeitschen oder pruͤgeln hieher [besondere kriegesstrafen] gehoͤre1771 Zincke,KriegsRGel. 57 Faksimile
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die verbrechen gegen anderer ehre und guten namen sind ... drohung mit der hand, pruͤgeln, degenzucken1794 Schwarz,LausWB. V 9 Faksimile
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ist jemand excommunicirt worden, weil er einen geistlichen gepruͤgelt oder sonst hart behandelt hat, so kann niemand als der pabst die absolution ertheilen1798 RepRecht I 124 Faksimile
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das pruͤgeln sowohl, als die bedrohung mit pruͤgeln ist in den mehresten laͤndern bey namhafter strafe ... verboten1805 RepRecht XII 151 Faksimile
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bevelch, daß man die hundt prüglen soll. hundtsbrief1530 MittSalzbLk. 27 (1887) 450
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[sollen alle] ihre umlaufende hunde bey ihren häusern anlegen oder uffs beste und also nachdem die hunde beschaffen, prügeln, da sie ungeprügelt uff der wildfuhr angetroffen, sollten diejenige, wessen die hunde, jedesmahls um fünff gulden gebüßet werden1623 Machwart,JagdAnsbach 47
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es soll kain paur ... mer als ainen hund haben, denselben anlegen, prügln oder den fodern fueß abhacken1629 OÖsterr./ÖW. XII 646
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die hundesbengelung, oder das gebot die hunde zu prügeln1733 Beck,Forstg. 226 Faksimile