Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Potentat
Potentat, m.
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es kamen neben des bapsts volmechtigen gesandten ... vil fuͤrsten, herrn, vnd grosser potentaten geschickte1566 Mathesius III 184
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[Übschr.:] von legationibus frembder potentaten auff den reichstagen1577 RTTraktat(Rauch) 90 Faksimile
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ein geistlicher potentat1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 38
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mitt aller billigkeit des höhesten und besten rechtens, als da ist iuris gentium regum et magnatum, so allen potentaten ob violentiam legatorum zustehet1607 ActaBrandenb. III 265
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er hielte einen steten ... frieden ... mit allen seinen benachbarten ... potentaten vnd herrschafften1616 Guler,Raetia 162r
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von den huͤlfstruppen merke man, diese hat der kriegesherr nicht selbst anwerben lassen, sondern von andern potentaten nur uͤbernommen1771 Zincke,KriegsRGel. 17 Faksimile
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potentat ... ein nur noch im gemeinen leben übliches wort, ein gekröntes haupt zu bezeichnen1777 Adelung III 1129 Faksimile