Eintrag · Bayerisches Wörterbuch
pfänden
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Deutsches Rechtswörterbuch
pfänden, v. glossiert pignerare AhdGlWB. 460 I (von jm.) zur Sicherung eines Anspruchs oder zur Begleichung einer Schuld…
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Wortbildung
12 Bildungen · 1 Erstglied · 10 Zweitglied · 1 Ableitungen
DRW
Pfändende, m. Person, die eine Pfändung (I) betreibt ist der gepfändete erbötig, statt des zu pfändenden stücks ein andres pfand, welches zu…
BWB
abpfänden Band 2, Spalte 2,466
Idiotikon
abverpfänden Band 5, Spalte 1151 abverpfänden 5,1151
DRW
ausgepfänden auspfänden wo der richter sien gewette nicht usgephenden mag uz eines mannes eigen oJ. GlWeichb. 372 Faksimile Wasserschleben,S…
BWB
auspfänden Band 2, Spalte 2,467
BWB
einpfänden Band 2, Spalte 2,467
BWB
hereinpfänden Band 2, Spalte 2,467
DRW
nachpfänden, v. jn. mit einer Pfändung verfolgen das nu fürhin der wuchenmarkt fry sin soll ... und niemand denselben, so also harkumbt, söl…
DRW
Selbverpfänden, n. wie Selbstpfändung (I) [w]ann ain bürger ... unbewegende güter durch sein selpt-verpfenden, aufbieten, verfailsen und aus…
Idiotikon
verpfänden Band 5, Spalte 1149 verpfänden 5,1149
BWB
widerpfänden Band 2, Spalte 2,467
Idiotikon
verpfänden Band 5, Spalte 1149 verpfänden 5,1149