Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pachtmann m.
pachtmann , m. pächter Stieler 1236 : da kömpt mein pachtman eben recht, das wer sehr gut wenn er was brecht. Rollenhagen vom reichen manne C 8 b ; zanket ein pachtman, wenn seine zeit umb ist, und nun das gutt wieder abtretten sol, das er mit gutem vortheil genutzet? A. Buchner zwei trostschriften (1644) 32 ; ein pachtman, welcher für fünf ströhme ( darin zu fischen ) acht tausend thaler geben muste. pers. reisebeschr. 4, 16; in einigen staaten hat man ... zur regel angenommen, dasz die pacht dem pachtmanne nicht höher als auf die hälfte seines einkommens gesteigert werden solle. Möser 3, 296…