Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Offiziant
Offiziant, m. Amtsträger niederen Ranges allen vnde den gemenen vicarien vnde offycyanten vnde presteren dersuluen karken 1445 LübUB. VIII 362 Faksimile ihr sollet schwören einen ... eyd ... daß ihr ... denen gesezten pflegeren des hospitals, auch ihren nachgesezten officianten in allen befehlen ... folge leisten [wollt] 1554 WürtLändlRQ. III 125 es soll auch der officiant oder kellner ... selbst erscheinen, umb seine pfachten und restanten einzuforderen 1577 RhW. II 2 S. 177 Faksimile wann nun zwarn auch das haus B. wegen einigs brenholz seine gerechtigkait hat, dasselbe aber mit iren officia…