Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nothtaufe f.
nothtaufe , f. baptismus a laicis in casu necessitatis administratus Stieler 2263 ( vgl. gachtaufe, jähtaufe): wenn sich so geschwinde not begibt, das das ( neugeborne ) kindlin ... so gar krank und schwach, das zu besorgen, es möchte sterben, ehe es zur offenlichen tauffe in die kirchen könde gebracht werden, so ist den weibern zugelassen, das sie es selbs teuffen ... ( doch sollen sie ) aufs wenigste zwei oder drei ... personen zu solcher nottauf erfoddern lassen, die da können zeugnis geben, das das kind getauft sei. Luther 8, 45 a ; als ob es ( kind ) heute die nothtaufe erhalten hätte. Le…