Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
niftelgerade f.
niftelgerade , f. das, was beim tode der frau aus der gerade derselben an die noch nicht ausgestatteten töchter oder in ermangelung solcher an die nifteln derselben fällt Wehner juris observ. lib. (1624) 215 a . Stieler 1504 . Haymen jurist. lex. 745 : nifftelgerade seind etliche gerade-stücken, die ein wittwer seiner verstorbenen frauen, so keine töchter hinterläst, nechsten anverwandten ... aushändigen musz. Amaranthes frauenzimmerlex. 1333 ; die schwiegermutter wollte ... allen schmuck, den ich gekauft, nebst der kleidung und was die tochter sonst unter ihrem verschlusz gehabt, für ihre and…