Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nebelkappe
Nebelkappe, f.
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verordnung, daß jener, der sich mit einer alla modo- oder nebelkappen auf einer unthat betretten lassen, eben darum, weil er eine solche kappe darzu gebrauchet und sich damit verstellet, um so viel schärfer an leib und leben abgestraft werden soll1650 Salzburg/Ebel,Curiosa 54
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die neplkappen sein solcher gestalten verpothen, da ainer in raufhändln ain solche auf ime hat, selbiger soll in doppelter straf sein17. Jh. Salzburg/ÖW. I 61 Faksimile
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man findet vile gerechtigkeiten, welche keine dinstbarkeiten sind. wenn ... iemanden die bleichgerechtigkeit zugestanden ist ... oder eine nebel-kappe zu liefern1757 Estor,RGel. I 839 Faksimile