Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Nachnahme F.
Nachnahme, F. ›nachträgliche Einhebung von Geld durch einen Boten‹, 1. H. 19. Jh., Nac hname im Postwesen 1870 (für frz. rem- boursement), s. nach, Nahme
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Nachnahme, F. ›nachträgliche Einhebung von Geld durch einen Boten‹, 1. H. 19. Jh., Nac hname im Postwesen 1870 (für frz. rem- boursement), s. nach, Nahme
Lautwandel-Kette
Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.
Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege
nachnahme , f. das nachnehmen und das nachgenommene; kaufmännisch, die entgegennahme ausgelegter spesen oder vorschüsse …
Goethe-Wörterbuch
Nachnahme im Frachtbrief vermerkte, vom Empfänger einer Sendung nachträglich zu bezahlende Auslagen u Spesen; als Teil e…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Nachnahme , die vorschußweise Entnahme einer Geldsumme bei einem Frachtführer oder Spediteur bei Übergabe von Frachtgut …
Deutsch-Ladinisch (Mischí)
Nach|nah|me f. (-,-n) 1 retüda (-des) f. 2 rembursamënt (-nc) m. ▬ Zahlung gegen Nachnahme paiamënt cuntrassëgn m.
Verweisungsnetz
Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen
Wortbildung
1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von nachnahme 2 Komponenten
nachnahme setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
LDWB2
Nach|nah|me|spe|sen pl. spëises de rembursamënt f.pl.