Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachnahme f.
nachnahme , f. das nachnehmen und das nachgenommene; kaufmännisch, die entgegennahme ausgelegter spesen oder vorschüsse auf ein abgesandtes post- oder frachtgut, die vom empfänger zurückerstattet werden müssen: denn ein brief war in diesen landen ein rarer vogel, und war einer sogar mit nachnahme behaftet, da konnte er ( der briefträger ) vorsicht brauchen und zusehen, dasz er nicht die ganze pastete auf dem hals behielt. Gotthelf erz. 4, 13 .