Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Muldengeld
Muldengeld, n.
-
dass keiner sein erzt vom platz nehmen soll, er habe dann zuvor das moldengeld entricht1533 Wutke,SchlesBergb. II 32 Faksimile
-
was ... vberschus zu jeden quartal sein wurdet, ... das soll den gewercken ... zu ausspeut aussgetheilt werden, doch in dem allen meinem ... herrn ... ordenlichen zehendt vnnd sylber oder moldengelt vnnd ander irer fürstlichen gnaden habende regalien ... vorbehallten1553 Zivier,SchlesBgw. 31 Faksimile