Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Muldengeld
Muldengeld, n. Abgabe für Erzförderung; Gebühr für eine Erlaubnis im Bergbau, die nach Mulden (II) berechneten Erzmengen für eigene Rechnung weiter zu verarbeiten dass keiner sein erzt vom platz nehmen soll, er habe dann zuvor das moldengeld entricht 1533 Wutke,SchlesBergb. II 32 Faksimile was ... vberschus zu jeden quartal sein wurdet, ... das soll den gewercken ... zu ausspeut aussgetheilt werden, doch in dem allen meinem ... herrn ... ordenlichen zehendt vnnd sylber oder moldengelt vnnd ander irer fürstlichen gnaden habende regalien ... vorbehallten 1553 Zivier,SchlesBgw. 31 Faksimile