Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Mißheirat
Mißheirat -th a nicht standesgemäße Heirat, (nur mit ausdrücklicher landesherrlicher Genehmigung gestattete) Eheschließung, bei der zB nur einer der Partner adlig ist; in jur u administrativem Zshg; einmal metasprachl [ betr Verbreitung des Humanismus ] alles wetteiferte, auch in rechtlichen Verhältnissen höchst menschlich zu sein. Gefängnisse wurden gebessert, Verbrechen entschuldigt, Strafen gelindert, die Legitimationen erleichtert, Scheidungen und M-en befördert 28,190,14 DuW 13 Es gibt..den Menschen nichts mehr zu reden, als wenn einmal eine Heirath geschieht, die sie nach ihrer Art eine …