Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Legitimation F.
Legitimation, F. ›Rechtfertigung, Nach- weis‹, ›Nachweis der Berechtigung eines Verhaltens oder Zustandes‹, ›(im Fami- lienrecht) Verschaffung der Stellung eines ehelichen Kindes für ein nichteheliches Kind‹, ›Ehelichkeitserklärung‹ Perneder 1548, 16. Jh. Lw. lat. legitimatio, F., ›Ehelichkeitserklärung‹, im 12. Jh. aus dem römischen Recht (sachlich seit Konstantin 324-37) in das Kirchenrecht rezipiert, 17. Jh. Lw. frz. lÄgitimation, F., ›Ausweis, Beglaubigung, Anerkennung eines unehelichen Kindes‹, zu lat. legitimus, Adj., ›gesetzlich‹, s. legitim