Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Legitimation
legitim Adj. ‘rechts-, gesetzmäßig, gesetzlich zulässig, anerkannt’. Lat. lēgitimus (zu lat. lēx ‘Gesetz’) geht mit lat. Flexion in dt. rechtssprachlichen Gebrauch ein und dringt von dort aus in eingedeutschter Form in die Allgemeinsprache (18. Jh.). Dazu das Antonym illegitim Adj. ‘unrechtmäßig, gesetzlich nicht anerkannt’, auch ‘unehelich’ (18. Jh.), aus lat. illēgitimus ‘ungesetzlich, gesetzwidrig, unerlaubt’. – Legitimation f. ‘Berechtigung, Beglaubigung, Ausweis’ (16. Jh.), auch ‘Beglaubigungsdokument’ (18. Jh., für älteres Legitimationsbrief, 17. Jh.) und ‘rechtliche Anerkennung eines un…