Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Landesherrschaft
Die Landesherrschaft , plur. die -en. 1) Die höchste Gewalt oder Herrschaft in einem Lande; ohne Plural. 2) Des Landesherr oder die Landesfrau selbst.
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Die Landesherrschaft , plur. die -en. 1) Die höchste Gewalt oder Herrschaft in einem Lande; ohne Plural. 2) Des Landesherr oder die Landesfrau selbst.
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Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege
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Goethe-Wörterbuch
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Wortbildung
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Ableitung von landesherrschaft
landesherr + -schaft
landesherrschaft leitet sich vom Lemma landesherr ab mit Suffix -schaft.
GWB
landesherrschaftlich Die drei erstern Offizianten stehn in l-en Bedienungen A(LA I 1,90,10) 1.NachrBergbIlmenau 24.2.85 [G/Voigt BergwKomm] …