Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
landamt n.
landamt , n. amt, gerichts- oder verwaltungsbehörde für eine ganze landschaft; auch für das flache land, im gegensatze eines stadtamtes.
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landamt , n. amt, gerichts- oder verwaltungsbehörde für eine ganze landschaft; auch für das flache land, im gegensatze eines stadtamtes.
Lautwandel-Kette
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Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege
Das Landamt , des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Hofamt einer Provinz, welches bey Feyerlichkeiten, welche den Landesherr…
Goethe-Wörterbuch
Landamt Bindestrichschr für einen ländlichen Bezirk zuständige Gerichts- u Verwaltungsbehörde; weit überwiegend kanzleis…
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Wortbildung
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Zerlegung von landamt 2 Komponenten
landamt setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
GWB
Landamtmann Vorsteher eines ländlichen Verwaltungsbezirks DjG 3 5,400,23 RAnw 12. 10.75 Michael Schilar M.S.
GWB
Landamtsprotokoll Es ergiebt sich .. aus beygebogener Sig: >61<0 bezeichneter Abschrifft Löbl. Land-Amts-Protokoll, welches nach Maasgabe de…