Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Konsens m.
Konsens m.
Konsens m. ‘Einwilligung, Zustimmung’. Das seit dem 15. Jh. (vgl. consensbrief ‘Einwilligungsurkunde’, Frankfurt 1411, sowie mnd. consens, consent) bezeugte Substantiv gehört anfangs der Kanzleisprache an, gilt dann besonders für die bei der Obrigkeit einzuholende ‘Erlaubnis zur Eheschließung’. Es ist aus lat. cōnsēnsus ‘Übereinstimmung, Einstimmigkeit’ entlehnt, einer Bildung zu lat. cōnsentīre (cōnsēnsum) ‘übereinstimmen, übereinkommen, einwilligen’ (spätlat. cōnsēnsum esse ‘einverstanden sein’); vgl. lat. sentīre ‘fühlen, empfinden, Einsicht haben, meinen, denken’. Heutiger Gebrauch im Sinne von ‘Übereinstimmung der Meinungen, Einigkeit’ knüpft erneut an das lat. Vorbild an. Dissens m. ‘Meinungsverschiedenheit, Streit’, entlehnt (17. Jh.) aus gleichbed. lat. dissēnsus m., zu lat. dissentīre ‘verschiedener Meinung sein, im Widerspruch stehen’, lat. sentīre (s. oben) und dis-.