Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Konsensprinzip N.
Konsensprinzip, N. ›(im Sachenrecht) Grundsatz daß die Eintragungsbewilligung des durch eine Eintragung in das Grund- buch Belasteten die Grundlage der Ein- tragung bildet ohne daß auf den materiel- len Konsens im Rahmen der zugrundelie- genden Rechtsgeschäfte abgestellt wird‹, 20. Jh.?, s. Konsens, Prinzip konsensual, Adj., ›übereinstimmend, einen Konsens betreffend‹, s. Konsens