Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kolonīen
Kolonīen (hierzu die Karten »Kolonien I u. II« , vergleichende Darstellung des Kolonialbesitzes der europäischen Staaten etc.). Inhalt des folgenden Artikels: 400@@break Kolonien sind im allgemeinen zusammenhängende Ansiedelungen, besonders solche, deren Angehörige ( Kolonisten , v. lat. colonus , »Feldbauer, Ansiedler«), sei es auf Grund staatlichen Schutzes durch das Mutterland oder durch eigne freie Betätigung ihrer sozialen Lebenskraft, ihre Stammeseigentümlichkeiten, Sitten, Gebräuche etc. außerhalb des eignen Volkstums oder Staatswesens unter Festhaltung des überlieferten nationalen und …