Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kolleg
Kolleg
Kollege m. ‘an der gleichen Arbeitsstelle in gleicher oder ähnlicher Funktion Tätiger, Fach-, Berufsgenosse’, Entlehnung (16. Jh.) aus lat. collēga m. ‘Amts-, Standesgenosse’, wahrscheinlich zu lat. collēgium (s. unten) gebildet. In der Anrede gilt die lat. Form Collega in bestimmten Fachkreisen bis heute. – kollegial Adj. ‘kameradschaftlich, hilfsbereit’, zunächst (17. Jh.) als erstes Glied in Zusammensetzungen, in adjektivischer Funktion kollegialisch (17. Jh.), lat. collēgiālis. Kollegium n. ‘Gruppe von Personen mit gleichartiger Stellung und Tätigkeit’ (besonders der Lehrkörper einer Schule), ‘regelmäßig zusammenkommender Personenkreis, Zusammenkunft’ (17. Jh.), lat. collēgium ‘Amtsgenossenschaft, -gemeinschaft, Korporation, Verein’, ursprünglich wohl ‘durch Gesetz gebildete Vereinigung’, zu lat. lēx (Genitiv lēgis) ‘Gesetz’. Auch ‘Hörsaal, Behörde, Versammlung’ (16. Jh., Paracelsus), im 17. Jh. ‘Zusammenkunft von Studenten zu Übungszwecken’, die bald von einem Privatdozenten geleitet wird und sich zur ‘Vorlesung’ entwickelt. Daher zunächst häufig Privatkollegium (17. Jh.), nach nlat. (Plur.) privata collegia (16. Jh., im Gegensatz zur lectio publica, der ‘öffentlichen Vorlesung’ der ordentlichen Professoren). Daraus eingedeutscht Kolleg n. (19. Jh.).