Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Klientel
Klientel
Klient m. ‘der von einem Rechtsanwalt Beratene, Vertretene’, Mitte des 16. Jhs. aus lat. cliēns (Genitiv clientis) ‘der sich schutzeshalber an einen Patron Anlehnende, Schützling, Schutzbefohlener einer Gens’ (auch ‘Lehnsmann, Vasall’ in Gallien und Germanien) entlehnt. Das alte Rechtswort ist verwandt mit dem dt. Verb 1lehnen (s. d.) und den dort aufgeführten außergerm., auch lat. Formen. – Klientel f. ‘Gesamtheit der Klienten’ (18. Jh.), aus lat. clientēla ‘das zwischen einem Klienten und seinem Patron bestehende Verhältnis der Schutzgenossenschaft, Gesamtheit der Schützlinge’.