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klagbar

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

klagbar adj.

Bd. 11, Sp. 905
klagbar, adj. zu klagen, klage, mhd. klagebære, ahd. noch nicht vorhanden; sowol passiv als activ, wie kläglich, klaghaft. 11) passiv, worüber zu klagen (geklagt) ist. 1@aa) beklagenswert, von klagen gleich beklagen: ich klage zwei dinc, diu klagbær sint (in der gewöhnlichen erziehung). Hugo v. Trimberg 17450; in diesem irdischen .. weltwesen ist nichts so klagbar als die veränderung und zergänglichkeit aller dinge. Neumark neuspross. palmbaum 1; klagbares elend, lamentanda miseria. Steinbach 1, 858. Auch von der todtenklage: eʒ ist manic man erslagen, dem ich ungelîche (adv.) wære hie ze lande clagebære. Flecke Flore 4578; als nu der edl klagpar fürst tot, wart er in ein kupferen sarch verwirket. Wilw. v. Sch. 195; die klagparn Iter, Zitigast. 194. 1@bb) gerichtlich, worüber klage möglich ist (auch hier galt klagen trans.): klagbare that, facinus accusabile. Steinbach, Haltaus; klagbare schrift, scriptum accusabile. Steinbach; die sache ist noch nicht klagbar, noch nicht zur klage reif. Adelung, jetzt höchstens in diesem sinne zu brauchen. es scheint aber früher häufiger gewesen, Frisius übersetzt habere querelam (dicitur res aliqua Cic.) etwas klagbars an ir haben. 1105a; selbst von einer person: sustinere causam Cic. ... klagbar oder argwönig (verdächtig) in einer sach sein. 202a. vergl. klagwürdig. 1@cc) aber auch 'worüber geklagt ist' (in dem -bar liegt gar nicht urspr. eine möglichkeit): klagbare sache, die vor gericht angebracht ist. teutsch-engl. wb. Lpz. 1716 (es musz aber älter sein), Adelung; ein klagbarer vertrag. Hugo naturrecht (1819) 460. dann klagbar machen, eine klagbar gemachte forderung, und werden, der fall ist klagbar geworden, anhängig gemacht. vgl. 2, b. 22) activ, klagend, klage erhebend. 2@aa) querulosus, clagbar voc. ex quo Dief. 478c, klagber querulus voc. th. 1482 (das.); querulus, für und für klagbar, iemerdar klagende, kläglich Fris. 1105b. Maaler 254c. so im 16. jh. mit klagbaren dingen gleich mit klagen in gewöhnlicher umschreibung (s. 2, 1167): weil unser kinder sind gestorben ... die wir nit mögen widerbringen mit trawren und klagbaren dingen. H. Sachs 3, 1, 189c (1588 140b). hierher gehört wol Lanz. 3664, wo 'dô sprach diu clagebære' die wehklage einer frau einleitet. 2@bb) von gerichtlicher klage, in wechselnder wendung: wenn er an Wörd spruch (anspruch) und forderung zu haben vermeinte, möchte er solches nach inhalt des reichs ordnung vor kais. maj. und dem reich klagbar vorbringen. Haltaus 1094 aus einer kais. zuschrift von Friedrich III., gleich mit klage vorbringen, klagend, klagweise; bei der obrigkeit klagbar wider mich einzukommen. Plesse 1, 69; klagbar und beschwert sich befinden Schottel 325a als canzleimäszig, mehr 'zur klage berechtigt, veranlaszt'. besonders und noch jetzt gebräuchlich klagbar werden experiri judicio, reum aliquem facere Stieler 963, actionem intentare Haltaus 1094. Frisch 1, 518b, eine klage anhängig machen.
2986 Zeichen · 75 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Klagbar

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Klagbar , adj. et adv. 1) So beschaffen, daß darüber gerichtlich geklaget werden kann; in welchem Verstande es doch nur …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    klagbar

    Goethe-Wörterbuch

    klagbar ‘k. werden (an den Bundestag)’ iSv eine formelle Klage erheben B29,225,11 JFHSchlosser 7.7.18 K Elke Dreisbach E…

  3. Spezial
    klagbar

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    klag|bar adj. che an pó pluré, che an pó dé dant, che an pó denunzié. ▬ gegen jdn. klagbar werden dé dant valgügn; denun…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit klagbar

3 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von klagbar

klagen + -bar

klagbar leitet sich vom Lemma klagen ab mit Suffix -bar, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

klagbar‑ als Erstglied (1 von 1)

Ableitungen von klagbar (2 von 2)

unklagbar

DWB

unklagbar , adj. adv. , gth. v. klagbar. mhd. unklagebære. 1) gth. v. klagbar 1 a ' nicht beklagenswert ' Lexer 2, 1901 ; veraltet. 2) irrep…

verklagbar

DWB

verklagbar , adj. wen oder was man verklagen kann, darf.

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „klagbar". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 12. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/klagbar/dwb
MLA
Cotta, Marcel. „klagbar". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/klagbar/dwb. Abgerufen 12. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „klagbar". lautwandel.de. Zugegriffen 12. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/klagbar/dwb.
BibTeX
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