Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kimmen
kimmen , 1 1) beim bötticher, gekimmet werden die gefäsze denen der boden eingesetzt werden soll. Frisch 1, 514 b ; 'die fässer abkimmen', bei alten fässern, wo 'die kimme verfault' ist, die alte kimme abschneiden und eine neue daran machen; ankimmen, die dauben an den faszboden schlagen ( Leipzig ). Krünitz, Adelung beziehen auch das einfache kimmen auf kimme 1 und 2 zugleich, mit dem eignen zusatz, dasz der einschnitt eben nicht kimme, sondern gergel heisze; vgl. DWB kimmer , besonders das letzte. Hennig preusz. wb. gibt auch kimmen nur als ' mit einem scharfen rande versehen ', Adelung auch…