Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Instanz f.
Instanz f. ‘zuständige Stelle, Behörde’, spätmhd. instancie, entlehnt aus lat. īnstantia ‘Gegenwart, Heftigkeit’, spätlat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’, Verbalsubstantiv zu lat. īnstāre ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’. In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.