Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
herschen
herschen
- ›Herr / Gebieter sein; Gewalt haben, Macht / Herrschaft ausüben; walten und wirken‹; häufig mit Bezug auf Macht und Stellung Gottes (als Herrscher über alle Welt); fließender Übergang zu 2 und 3; vgl.
- in administrativem Sinn: ›regieren, Staatsgeschäfte führen, über Land und Leute befehlen; König, Fürst o. ä. sein‹; Spezialisierung zu 1.
- von Personen: ›jn. beherrschen; Befehlsgewalt über jn. haben, über jn. bestimmen‹; seltener: ›etw. beherrrschen‹; anschließbar an 1.
- von Sachen: ›etw. dominieren, bestimmen, beeinflussen; in auffallender Weise vorhanden sein, deutlich sichtbar / greifbar sein‹.
- ›über etw. (z. B. Tiere) verfügen können, etw. nutzen können; etw. besitzen und verwalten‹; anschließbar an 1.