Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Heirjung' m.
Heirjung' m. Hirtenknabe, Hütejunge Pa Dobb ; Ziesl; Wi NBuk ; dei annern Heirjungs Zier. Plaugf. 8; Hirjung' Ma Giel ; nach der Verkoppelung der ländlichen Feldmark traten an die Stelle der Dorfhirten die im Dienste der einzelnen Bauern stehenden Heirjung's, noch schulpflichtige Knaben, die für das Sommerhalbjahr vom Schulunterricht bis um die Mitte des neunzehnten Jahrh. ganz, späterhin bis auf wenige Stunden befreit waren und hauptsächlich die Kühe ihres Bauern, aber auch Schafe und Pferde, soweit erforderlich, zu hüten hatten; vgl. Schildt 101 ff. und die Klage des Hütejungen: wur künn dei…