Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gutachten N.
Gutachten, N. ›Beurteilung einer Frage durch eine Fachmann‹, A. 16. Jh. Zusam- menrückung aus etwas gut achten, s. gut, achten
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gutachten, N. ›Beurteilung einer Frage durch eine Fachmann‹, A. 16. Jh. Zusam- menrückung aus etwas gut achten, s. gut, achten
Lautwandel-Kette
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Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege
Das Gutachten , des -s, plur. ut nom. sing. welches aus der R. A. für gut achten zusammen gezogen ist, das Urtheil über …
Goethe-Wörterbuch
Gutachten rund 160 Belege (frühester 1779 in Bed 2), zur Hälfte in 3c; öfter in Kennzeichnung einer noch nicht in best F…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gutachten , ein mit Gründen unterstütztes Urteil Sachverständiger (s. d.). Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 144 …
Verweisungsnetz
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Wortbildung
4 Bildungen · 0 Erstglied · 3 Zweitglied · 1 Ableitungen
Zerlegung von gutachten 2 Komponenten
gutachten setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
DRW
Partikulargutachten, n. Stellungnahme einzelner Reichsstände anstelle des Reichstages damit die in proposition gebrachte ... materiæ nicht d…
DWB
reichsgutachten , n. im ehemaligen deutschen reiche ein gutachten der reichsstände: der kayser solle sich auf die reichsgutachten schleunig …
DRW
Reichshofratsgutachten, n. vom Reichhofrat (I) erstelltes Rechtsgutachten reichshoffraths-gutachten wegen des stiffts Hirsfeldt 1650 HessBei…
Campe
† Begutachten , v. trs. mit einem Gutachten versehen, ein Gutachten über etwas ertheilen. »Die Juristenfacultät (der Schöppenstuhl) hat bere…