Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichsgut n.
reichsgut , n. dem reiche unmittelbar gehöriges gut: die bereits verpfändeten reichs-güter sollen nicht wieder eingelöst werden, als mit einwilligung derer reichs-stände. Moser kürz. einl. 171 ; dann das gesamte eigenthum des reiches: familien, welche mit dem reichsgute bereichert worden sind. Majer teutsche staatskonst. 198 .