Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
glossator m.
glossator , m. , ' ausleger, worterklärer ', zufrühest bei Luther belegt ( s. u. ), vornehmlich zu glosse 1 b, als bezeichnung der juristischen kommentatoren: 'spielleuten', sagt der alte deutsche gesetzgeber, 'gibt man zur busze den schatten eines mannes, so gering achtet man sie ...', 'das macht, sie sind liederlich und machen liederlich', setzt der glossator hinzu Schubart leben u. gesinnungen (1791) 1, 154 ; wo Irnerius gelehret seine justiniansche glossen, Bulgar, Gosias gelebet, Hugo und die glossatoren Cl. Brentano ges. schr. (1852) 3, 196 ; insbesondere erhalten jetzt auch die anmerkun…