Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gleichgewogen part. adj.
gleichgewogen , part. adj. 1) ' gleich abgewogen, gleichmäszig verteilt, gleich grosz ', vgl. gleich II B 3 b und gleichgewichtig 2: hier ( in der ehe ) gilt ein unverfälscht und gleichgewogne gunst, sie leg auf gleiche schaal die mütterliche brunst und ehverliebte treu! A. Gryphius ged. 535 Palm; so dasz beyde stände gleichgewogne macht in den versammlungen der nation ausgeübt haben würden Niebuhr röm. gesch. (1811) 1, 239. 2 ) ' in gleichem masze wohlwollend, zugetan ': dasz ... man das jenige buch, welches lauter gleichgewogene leser oder liebhaber bekommen ... wird, unter die sieben wunder…