Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gilten vb.
gülten , gilten , vb. , von 1 gülte, gilte abgeleitet, auf obd. boden, bes. im westen heimisch. 1 1) bezahlen ( vgl. 1 gülte A eingangs ): wir haben denn vor bezahlt die erbern lüt, denen wir gülten sollen (1445) bei Staub-Tobler 2, 290 ; wo ich find feil ein eisern hut, der mir vor lügen möcht sein gut, und einen schild gewisz vor schuldten, die zweig wolt ich gewisz thewr gülten in einer Freidankrecension bei Zinkgref apophtheg. (1653) 3, 213 ; vgl. zwi-, drîgülten doppelt, dreifach bezahlen bei Lexer 3, 1216 und nachtr. 126. 2 2) abgabe leisten, vgl. 1 gülte A 3: und mit nomen güldet jede v…