Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gichtigen vb.
gichtigen , vb. , geständig machen, zum geständnis zwingen; intrans. bestätigen. mhd. gihtigen, daneben jichtigen, jechtigen. wohl ableitung zu 1 gichtig, doch ist auch mit directer entstehung aus dem vb. gichten zu rechnen, s. unten 3 und Wilmanns gram. 2, 112 ff.; vgl. auch Staub-Tobler 2, 111 . mundartlich giechtigen Stalder 442 . vornehmlich obd., aber auch md. 1 1) die ältesten belege finden sich in der ritterlichen dichtung mit (dem) kampfe gichtigen durch kampf zum geständnis bringen, auf kampfesweg schuld oder unschuld zu beweisen zwingen: ich bin ain edeler Francke. ich gichtige dich …