Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewilliglich
gewilliglich , gewilliglichen , erweiterung von gewillig, die nur den functionen des adverbiums dient. 1 1) während gewillig in der mittelhochd. dichtung gar nicht belegt ist, führen die ausläufer derselben die erweiterte form ein: gewilleclîch, gewilleclîche mhd. wb. 3, 664 a . Lexer 1, 991 ( vgl. auch gewillichlike Verwijs-Verdam 2, 1910 ; ghewillekliche Oudemans 2, 666 ). die erweiterung findet sich in allen belegen nur beim adverbium, das sich manchmal alleinstehend, häufiger aber in verbindung mit mehr oder weniger bedeutungsverwandten parallelbestimmungen an verba angliedert. die beispie…