gewiesen ,
neuere participialform zu dem ursprünglich schwach flectierten weisen,
s. geweist
sp. 5460. 11)
unter den wörterbüchern führt schon Henisch
die heutige form auf: gewiesen,
ostensus, monstratus. 1599;
vielfach ist das particip von lateinischen parallelen begleitet, die für einzelne formen der übertragung als vorbild antiken gebrauch nachweisen: monstratus, gewiesen (
Horat.: vitae monstrata via). G.
M. König
gazaph. lat. (1668) 726
b;
ostensus, gewiesen (
Ter.: ostentatam occasionem omittere).
derselbe; gewiesen,
ostensus, ostentatus etc. Kirsch 2, 151
b;
genau so Matthiae 2, 181
a. Hederich 1, 1423.
vgl. auch gewese, gewiesen. Hönig
wb. d. Kölner mda. 22)
der litterarische gebrauch läszt gewiesen
zunächst in die festen verbindungen eintreten, die oben für das isolierte geweist
gekennzeichnet sind; andererseits zeitigte die neuere sprache an der von ihr begünstigten form des particips einzelne verwendungen, die in ihrer fügeweise den einflusz des verbalgebrauchs erkennen lassen. 2@aa)
die engere anknüpfung an das isolierte geweist. 2@a@aα) es hat alles seinen gewiesenen weg. Opitz
übersetz. d. Argenis (2, 7, 7) 386 (2, 2, 4 geweiseten wege); aber das ist eine andere frage, was und wie wir beten sollen. kennt jemand das wesen dieser welt, und trachtet er ungeheuchelt nur nach dem was besser ist; denn hat's mit dem gebet seine gewiesene wege. Matth. Claudius
[] (
über das gebet) 1, 190
Redlich; 'es verstehet sich ja von selbst ... dasz ihr alsdann zu eurer tochter geht; das ist doch ein gewiesener weg'. Hackländer
Eugen Stillfried cap. 45; dasz wir nach belieben sitzen und politisiren mögen, es geht doch alles seinen gewiesenen gang. W. Raabe
schüdderump 245. 2@a@bβ) richtig ist es, dasz hier alles mit der manier zugeht, alles und jedes seine ordnung, zeit und den gewiesenen platz hat. Immermann
Münchhausen 5.
buch, 7.
cap.; der evangel. bund, sein gewiesenes recht und sein gethanes werk. L. Witte (21.
aufl.) 1898;
anders ist die gleiche verbindung im folgenden gebraucht, wo der neuere stilist das particip an die in der rechtssprache (
vgl. weisthümer
u. a.)
übliche bedeutung des verbums anlehnt: die thatsache, dass die handfeste nur gewiesenes recht enthält. A. Zycha
das böhmische bergr. des mittelalters 1, 1. 2@a@gγ)
in der übertragung auf personen gewinnt die erst besprochene verwendung des particips eine eigenartige parallele zu dem ältesten gebrauch von geweist (geweister jäger
sp. 5460): vor allem die bibel. Hieronymus ... war der gewiesene mann, sie zu übersetzen: denn er kannte nicht blosz griechisch, sondern hatte auszerdem von einem Juden auch hebräisch gelernt. E. Norden
die lat. litterat. im übergang (
kultur der gegenwart I, 8, 377). 2@bb)
neuere erweiterung der fügung, beeinfluszt durch den verbalgebrauch (
vgl. auch den beleg aus a, β: gewiesenes recht): 'die deinen wandern ohne führer' ... 'sie ziehn auf der von mir gewies'nen strasze. so bald sie meiner brauchen, bin ich rasch ... bei der vertrauten schar'. Immermann
Merlin v. 2084; erst die deutsche philologie ... hat in der überlieferung auch der spätesten jahrhunderte und vor allem in der sprache eine quelle entdeckt ... und nur auf der von ihr gewiesenen bahn ... wird es möglich auch den zusammenhang des äuszern und innern lebens unsrer vorzeit nach allen seiten hin aufzuweisen. Müllenhoff
d. alterthumskunde 1
2 einl. s. 27; die ohrfeige ... und dann der angedrohte pistolenkolben hatten ihn gänzlich hergestellt und in die ihm gewiesenen schranken zurückgeführt. Immermann
Münchhausen 6.
buch, 13.
cap.