Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gewerden
gewerden
- ›werden, seinem Wesen entsprechend in Entwicklung, in Vollzug sein‹; offen zu 4.
- phras.: jn. / etw. gewerden lassen ›jn. machen, tun, gewähren lassen; jn. mit jm. zurechtkommen lassen; etw. laufen, e. S. ihren Gang, Lauf lassen‹.
- ›sich (mit jm.) hinsichtlich e. S. einig werden‹.
- ›werden, entstehen; geboren werden (vom Menschen); geschaffen werden (von Sachen)‹; im Unterschied zu 1 eher resultativ gedacht.
- ›werden, eine Entwicklung zu einer Eigenschaft, einem Stoff, einer Funktion hin nehmen‹.
- ›eintreten, geschehen, sich vollziehen, ereignen‹, im Unterschied zu 5 eher punktuell gedacht.