Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewaltsame f.
gewaltsame , gewaltsam , f. , ganz vereinzelt auch als masc. nachgewiesen, substantivbildung zu dem eben behandelten adjectiv, vgl. DWB gewaltsame bei Lexer 1, 974 , nachtrag 207. über das geschichtliche verhältnis zwischen beiden nominibus s. u. — das substantiv gehört von seinem ersten auftreten ab (1214) durchaus der rechts- und geschäftsprache an, in der es die bedeutung von potestas mit den verschiedenen an gewalt ( s. d. ) oben belegten privatrechtlichen verzweigungen des begriffes zur geltung bringt. seit dem ende des 15. jahrh. wird auch die vorstellung der violentia an unserem substan…