Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
getreuhänder m.
getreuhänder , m. , bildung der rechtssprache, bezeichnung für denjenigen, der in vertretung und im auftrage eines andern rechtsobjecte in empfang und verwahrung nimmt. die entstehung der wortverbindung ist oben ( sp. 4513) unter getreue hant gekennzeichnet worden, daraus erklärt sich auch die nebenform getreuhand, die in zollerischen urkunden und andern begegnet. eine beliebte nebenform getreushänder ( vgl. treushande Schmeller 1 2 , 637. 638 ) erklärt sich wol daraus, dasz hier das adjectiv nicht attributiv, sondern in substantivierter form als genitiv zum bezugsworte getreten war. die grund…