Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
getheile m.
getheile , m. , nur in der form geteile belegt, nomen agentis zum vorigen; auf den plural zunächst beschränkt, bezeichnet es diejenigen, die mit einander zu theilen haben. hieraus ergeben sich abzweigungen der bedeutung, je nachdem das rechtliche moment oder die allgemeinere vorstellung einer gemeinschaft im vordergrunde steht. der singular knüpft an beide gebrauchsformen an, in der einen strebt er collectiver bedeutung, in der andern adjectivischer function zu. 1 1) 1@a a) consors, kiteilon gloss. Keron. Steinmeyer-Sievers 1, 249 ; consortem, epangiteilun gloss. zu Gregors homilien Steinmeyer…