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geständig

nhd. bis spez. · 8 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

geständig adj. und adv.

Bd. 5, Sp. 4198
geständig, adj. und adv. , mhd. gestendic, mnl. ghestandigh, constans, firmus Kilian, nrhein. und mnd. gestant, ostfries. gestand, gestandig, gestendig und nd. ständig, ein-, zugestehend ten Doornkaat Koolmann 1, 619b. brem. wb. 4, 993. vgl. das adj. gestand. 11) beständig, unveränderlich an güte und wert, vgl. gestehen II, 6. 7: mhd. wan wir nu gestendich pfenning haben. Münchn. stadtr. 7, 84 Auer; die pfenning sülen stæt beleiben und gestendich sein biʒ an unser pêder tôt. mon. Wittelsbac. nr. 226 (von 1307); an treue: wann wir die stat Überling so genaigig, so undertenig und ouch so gestendig an uns und an dem heiligen römischen reiche funden haben. Mone zeitschr. 22, 28, urk. k. Karls IV von 1348; worauf beharrend, woran festhaltend: des vertrags geständig sein, stare conventis. Haltaus 690. 22) beistehend, hülfreich, vgl. gestehen II, 22: mhd. alsô soltu sîn mit triuwen uns gestendic. K. v. Würzb. tr. kr. 46133; weset mir nû gestendic. Ulr. v. Türh. Willeh. 169b. 195c; ir edln fürsten offenbar dem frid seit peigestendig. Suchenwirt 37, 64; nhd. einem beigeständig und räthlich sein. Krenner bair. landtagsh. von 1429 —1513 3, 136. 33) zustehend, zuständig: was sei hochgedachten gnedigsten herren gestendigh zu wasser und landt, hecken und heiden, in iegereien, fischereien, wildtfangk und wassergangk? weisth. 3, 746 (Westerwald, von 1579); die zwaithail verspricht der stift (Brixen) und ists der herrschaft Heunfels nit gestendig. tirol. weisth. 4, 588, 39 (anf. des 17. jh.). vgl.gestehen II, 19, c. 44) zu rechte vor einem richter stehend, s. gestehen II, 20: geständig sein vor einem richter, stare juri apud judicem Haltaus 690. 55) zugestehend, vgl. gestehen II, 25 und 26. 5@aa) zustimmend, einwilligend, von fürsten: ob sich sin sun grafe Heinrich (von Henneberg), unser schwager, mit im wollte zweien oder in an sinem gute, an sinem lande ... wollte dringen, des sullen wir im nicht gestên noch geständig sin. urk. Friedrichs v. Östr. vom j. 1326 bei Haltaus 690; und bin nicht geständig, dasz zu veränderung des ubermas derselben güter, da der gottesdienst nicht mag bestellet werden, solle bapstische heiligkeit um gunst oder einige vorsehung angelanget werden, sondern will damit gebahren lassen. erlasz h. Georgs von Sachsen vom j. 1537 ebenda; des im der graf gestendig (zustimmend) ware und het darab ain grosz gefallens. Zimm. chron. 4, 231, 14. 5@bb) willens oder schuldig zu geben: er schreib an alle stende des lands und begerete, jm die land einzuoreumen, dann er den sönen daran nichts gestendig wer. Melanchthon orat. von landgraff Fridrichen, deutsch von Lauterbeck (1563) f 2; (der jüngere Reusz v. Plauen schrieb dem älteren bruder) das er von allem, das seine eltern vorlassen, jme nichts gestendig, gedacht jme auch nichts zu schicken. Sastrow 1, 416; was ihr von mir fodert, da bin ich euch nichts davon geständig, ich bin euch nichts mehr schuldig, I owe you nothing Ludwig 763. 5@cc) zugestehend, einräumend, das geständnis machend, gegnern gegenüber: mein appellation an das gemein concilium gestellet, stehet noch unverruckt, darüber ich dem bapst mit allen den seinen nichts gestendig bin, denn allein gütlichen handel (gütliche verhandlung), feret er aber drüber mit gewalt, wolan las her draben. Luther 1, 344b; wiltu (Albrecht v. Mansfeld) erkennen Danielis 7, wie gott die gewalt der gemeine gegeben hat, und für uns erscheinen, wollen wir dir das gestendig sein und für einen gemeinen bruder haben. Th. Müntzer bei Luther 3, 132b. 5@dd) gerichtlich, vom beklagten, das in der klage behauptete oder beanspruchte zugebend: des widertheils klag bin ich in maszen wie die erlaut hat oder fürgetragen ist, nit gestendig, oder ich bin der gestendig. statutenbuch 1564 bl. 6a; erstlich ist durch Eisenburgk geclagt, so sich begebe, das fur eisenburgischem gericht zu Bischofsheim der clager oder beclagt seiner notturft nach zeugen führen, so wolt der hanawische zentgrafe denselbigen furzugebieten haben. darauf durch Hanau geantwort, und ist des gestendig. weisth. 5, 383 (von 1535); abschidt: weil die Ierninger als beclagte dem Spechtn ainicher gerechtigkait und ruebiger possess anmaszenden rosztribs (weiderecht für pferde) auf das Ierninger mosz (wiesenmoor) nit geständig, so ste ime Spechtn bevor, sein fürgewende gerechtigkait innerhalbs sechs wochen und drei tagen der ordnung und gebür nach zu beweisen. östr. weisth. 6, 22, 32 (von 1590). 5@ee) vom übelthäter, seine schuld bekennend, ein geständnis ablegend oder abgelegt habend: ob sich der gefangene verantwort und auff die schwere klage nichts gestendig sein will. Reutter v. Speir kriegsordn. 63; einem geständigen mörder. Immermann Münchh. 4, 19; den geständigen kann niemand entschuldigen. Graf-Dietherr rechtsspr. 445, 412 ; auszer gericht: ich habe eine that begangen, der ich wol gestendig bin. Bünting braunschw. chron. (1584) 96b; dieweil die jungfrauw dem zwerg dessen, so er sie bezeihet, nit gestendig sein wil. Amadis 1, 182 Keller; ob er .. dieser einzichten geständig seie .. und im fall er ihrer geständig. Spee güld. tugendbuch 92. 5@ff) überhaupt gestehend, eingestehend, bekennend, nicht läugnend, wie eingeständig theil 3, 189 und zugeständig: geständig, der ein ding nicht laugnet. Henisch 1573. 5@f@aα) mit gen. der sache: dieweil das eehaft teding (gericht) durch den ambtman zu rechter weil und zeit berueft worden und ain nachperschaft (gemeinde) ime des geständig ist, so frag ich euch .. tirol. weisth. 2, 372, 41 (16. jh., vgl. gestehen II, 23); des bin ich geständig. wegkürzer 1b; (die gesandten) warn desselben zusagens, dermaszen dem hellen haufen (der bauern) getan, gar nit gestendig (wollten nichts davon wissen), sonder zaigten an, das es die mainung hette ... Baumann quellen 2, 226; der magister wolt keiner kundschaft gestendig sein (that als kenne er ihn nicht). Kirchhof wendunm. 138b; (der gläubiger fragte den schuldner) ob er der schuld geständig, und warum er nicht bezahle. Möser sämtl. werke 1, 237 (phant. 1, cap. 25); der rede geständig sein, fateri se dixisse Frisch 2, 319a. 5@f@bβ) dafür dann der accus., vermittelt durch ursprünglich genitivisches es, solches: inmaszen die vettel denn auch solches geständig war. Schweinichen 3, 172; weil denn nu e. f. u. (eure fürstl. ungnaden) begert zu wissen, was ich darinnen (in dem büchlein) gestendig sein wölle. Luther 2, 206a (briefe 2, 285); das er aber nicht verleucket ist, das ers gestendig ist, was er sei. post. (1528) 66a; nun weisz ich, und bin es auch gestendig (gebe es öffentlich zu), dasz die geschichtschreiber diesen theil auch verfaszt haben. Fronsperger kr. (1596) 171a; edel eltern, seids geständig, nichts ist unser eigenhändig. P. Fleming 339; 'und verliebtet euch unter einander' .. wir sinds geständig. Göthe 11, 53; mancher redet etwas in zornigem muhte, das er hernach, wan der zorn vorbei, nicht gerne geständig wehre. Butschky Pathm. 197; er ist das geständig. das versehen geständig sein. Steinbach 2, 678; die unarten ihres freundes war sie geständig. Woldemar 61; man schämt sich .. ihm eine lüge ins gesicht geständig zu sein. J. Paul Levana 602. 5@f@gγ) mit abhängigem satze: zum dritten bin ich gantz nicht gestendig, dasz ichs jhm genommen. Kirchhof wendunm. 283b; ich bin geständig, dasz ich es mit groszer spannung und interesse gelesen habe. Tieck nov.-kranz 4, 290. 5@gg) adv. zugestandener maszen, vgl. geständlich: zuom ersten gap ich usz zwölf guldin umb ein fuoder wins, das was gestendig gar ein vins (feines). Dangkrotzheim namenb. 420; an geständig gemachten resten. Dief.-Wülcker 617 (Weimar, von 1663). 66) redestehend: niemand, der mir auf meine anfrage sprachgeständig wäre. Campe 4, 543b. vgl.gestehen II, 21.
7791 Zeichen · 180 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Geständig

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Geständig , adv. welches nur mit dem Zeitworte seyn und der zweyten Endung der Sache üblich ist. Einer Sache geständig s…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    geständig

    Goethe-Wörterbuch

    geständig a etw zugebend, gestehend, sich eines Vergehens schuldig bekennend; bes idWdg ‘etw, einer Sache g. sein’; einm…

  3. modern
    Dialekt
    geständig

    Elsässisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    g e ständig Adj. einverstanden. Ich bi n s g. damit einverstanden M.

  4. Spezial
    geständig

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    ge|stän|dig adj. che dá pro, che confessa. ▬ geständig sein confessé.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gestaendig

4 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von gestaendig 3 Analysen

ge- + staendig

gestaendig leitet sich vom Lemma staendig ab mit Präfix ge-.

Alternativen: ge-+stand+-ig gestand+-ig

Zerlegung von gestaendig 2 Komponenten

gesta+endig

gestaendig setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

gestaendig‑ als Erstglied (3 von 3)

geständigen

DWB

gestan·digen

geständigen , verb. eingestehen: die von dem beklagten geständigten umstände. anfrage der clevischen regierung in Kleins annalen 12, 37 , be…

Geständiger

Wander

gestan·diger

Geständiger Den Geständigen kann niemand entschuldigen. – Graf, 445, 412. Wer selbst sagt, dass er eine strafbare Handlung begangen hat, von…

geständigkeit

DWB

gestaendig·keit

geständigkeit , f. concessio Henisch 1573 , rei alicujus confessio, et constantia confessionis Duez 195 a , confession, aveu Rädlein 376 b .

Ableitungen von gestaendig (1 von 1)

ungeständig

DWB

ungeständig , adj. , gth. v. geständig. ungeständige schuld s. th. 9, 1873 und geständig 1; veraltet. gth. v. geständig 5: dessen bin ich ga…