Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gesetzlichkeit f.
gesetzlichkeit , f. 1 1) gesetzmäszigkeit, übereinstimmung mit dem gesetz Adelung : die gesetzlichkeit eines verbotes; der ganze mechanismus religiöser und politischer gesetzlichkeit. Hamann 7, 62 ; eine volle, aber nicht eigenmächtige hypokritische gesetzlichkeit gehört zu den bedürfnissen unserer durch unenthaltsamkeit erschöpften preszfreiheit. 119; gesetzmäsziges verhalten: ritter. von meiner redlichkeit, meiner gesetzlichkeit, meiner treue, von allen jenen eigenschaften, die einen edlen mann, die einen soldaten zieren. Göthe 14, 184 ( groszcophta 3, 6); ihr äuszerer werth beruht blos auf …