Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gesetzlichkeitsprinzip N.
Gesetzlichkeitsprinzip, N. ›Grundsatz daß jemand für eine Tat nur bestraft wer- den kann wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war ehe die Tat begangen wurde (nullum crimen nulla poena sine lege)‹, 20. Jh.?, s. gesetzlich, heit, Prinzip gesetzmäßig, Adj., ›dem Gesetz gemäß‹, Fischart 1581, s. Gesetz, mäßig