Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Geschworene
Geschworene
Geschworene Plur., Geschworener m. ‘Laienrichter des Schwurgerichts’. Mhd. gesworn ist Part. Prät. von mhd. swern ‘schwören, eidlich für wahr erklären’ (s. schwören). Die substantivierte Form mhd. gesworne Plur. bezeichnet die, ‘die geschworen haben’, die ‘eidlich Verpflichteten’. Seit dem 15. Jh. ist der Geschworene ‘der gewählte, vereidigte Gerichtsschöffe, der das Urteil findet’. Die Geschworenen des modernen Schwurgerichts werden durch den Code Napoléon zuerst im Rheinland, seit 1848 in ganz Deutschland eingeführt.