Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geschlag n.
geschlag , geschläg , n. , verbalsubst. zu schlagen und coll. zu schlag. 1 1) der schlag, das schlagen: sie ( magd ) hätte ihr ( der frau ) nur ein geschlag zurichten wollen, dieweiln sie ihr vor dessen eine maulschell geben. Matthäus Hammer histor. rosengarten ( Zwickau 1654) 271; das fächergeschlage. Immermann Münchh. (1841) 3, 157 ; schlägerei: ein geleufe oder geslege Mone zeitschrift 7, 11 ( Mainz, um 1430); abe sich einigh geschlege im hoef begeben wurde und blodige wonden geschlagen wurden. weisth. 2, 254 ( obere Mosel ); mit auslautendem -s, dem rest des md. -ze, s. oben sp. 1616: wäre…