Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geschäftsmann m.
geschäftsmann , m. , vgl. geschäftmann . 1 1) zur führung von geschäften geeigneter, in geschäften erfahrener mann. 1@a a) in staatsgeschäften: hier wurde er ( Granvella ) Karln dem fünften als ein fähiger geschäftsmann bekannt. Schiller VII , 99; ein ganz vorzüglicher geschäftsmann. XIV, 213; ein schreiber bin ich und kein geschäftsmann. 214; Herder will ihn ( Göthe ) ebenso und noch mehr als geschäftsmann denn als dichter bewundert wissen. an Körner 1, 137. 1@b b) in amts- und berufsgeschäften: man schätzte ihn ( kriegszahlmeister Merk ) als einen wackern entschlossenen geschäftsmann und fer…