Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsschöffe m.
gerichtsschöffe , m. mit den nebenformen gerichtsschöpfe Stieler 1715 , -schöppe Hayme 239 , -scheffe weisth., s. schöffe , rechtsalterth. 2 775 fg. und Sohm altd. gerichtsverf. 1, 383 ; scabini litis werden zuerst in einer urk. von 780 über ein missalgericht von Digne in Frankreich genannt (scabinas lites, scabinos ipsius civitatis). 1 1) gerichtsbeisitzer aus dem volke: gerichtzscheffen mitsampt der ganzen gemeind zu Danheim. weisth. 1, 770 ( von 1488); zum dritten fragt der schulteisz, were zu disem dingtag verpflicht oder verbunden sei? antwort daruf der scheffen, das sollen sein die 14 ge…