fürsprechen , 11)
stellvertretend zu gunsten oder zum besten jemandes oder einer sache sprechen, ihn oder sie vertheidigen, für ihn oder sie mit wort und rede einstehn. ahd. furisprëhhan,
durch rede oder schrift vertreten, vertheidigen, verfechten, dann so viel als berathschlagen, befriedigen (
für etwas).
alle diese bedeutungen schlagen in die unter 3)
über, die sich in mhd. vürsprëchen
entwickelt hat. dasselbe tritt ein bei nhd. für-
sive vorsprechen,
intervenire, intercedere, causam alicujus tueri, defendere dictis. Stieler 2100. Rädlein
setzt s. 1016
b in dem sinne »
einem das wort reden«,
d. h. als anwalt reden, vor gericht als sachwalter eine sache vertreten, vorsprechen,
während er s. 313
b fürsprechen
auf die bedeutung fürsprache für jemand thun beschränkt; er scheidet also beide wörter, ohne jedoch dafür einen grund geltend zu machen. bei dem Züricher Dentzler
fehlt fürsprechen
und hat vorsprechen
einen ganz andern sinn. dagegen nimmt Kirsch (1723) 2, 125
b fürsprechen
nur in der bedeutung für jemand als anwalt in einer rechtssache sprechen, »
causidicari, advocat sein«,
d. h. als advocat eine rechtssache führen, und gleicherweise bringt auch sein nachtreter Matthiä (1761) 2, 161
a das wort. in dem sinne aber hat später kein wörterbuch fürsprechen
mehr. 22)
im namen einer gesammtheit von personen oder einer genossenschaft das wort führen, wortführer sein, worthalter sein. 33)
zu jemandes gunsten oder bestem sprechen, zu jemandes gunsten oder bestem in rede oder schrift sich thätig erweisen, zu jemandes gunsten oder bestem sich verwenden, sei dies bittend oder überhaupt um für ihn und seine sache oder angelegenheit zu wirken, ein gutes wort einlegen. so im hochd. um 1100,
vielleicht noch kurz vor 1100. dër vur sprëchintin giloubin ginîʒʒin wir. Diemer 100, 23—24; wan diu wërch dër erbermhërzechait, diu dër mensch hât hie begangen, diu wërdent rëht ze worten dës tages unde diu fürsprëchent dëm menschen unde fürtrëtent in unde lëdegônt in mit rëhter urtailde ab dëm jungesten gerihte. Grieshaber
pred. 1, 60.
nhd. fürsprechen,
intercedere. Henisch 1307, 41.
intercedere, mitteln, fürsprechen.
wohlredendes teutschfranz.-lat. wb. 2, 144
b.
dasz Stieler 2100 fürsprechen
so wie vorsprechen
in diesen sinn überschlagend nimmt, ergibt sich aus dem bei der ersten bedeutung angeführten; zugleich ist da bemerkt, dasz Rädlein
in dem sinne hier blosz fürsprechen
verzeichnet, das allein in demselben auch Weismann, Hederich
aufnehmen, während Nieremberger Ddd 1
d bei fürsprächen
noch auszerdem die unten unter 4)
angegebene bedeutung hat. Ludwig, Weber
im deutschlat. universalwb. lassen fürsprechen
unangeführt und bringen in dem sinne hier vorsprechen (
s. d.),
welches Adelung
in ebendemselben wie in dem »
in eines andern namen sprechen«
als nicht üblich bezeichnet und bemerkt, dasz es dann »
eigentlich fürsprechen
heiszen müszte.«
mit recht hat Campe
dieses fürsprechen
auf grund zweier der gleich hiernach angeführten belegstellen wieder aufgenommen, aber, wie sich aus der oben angegebenen geschichte des wortes ergibt, mit unrecht durch ein zeichen es für ein neugebildetes erklärt. ihm folgend bringt auch Heinsius fürsprechen,
aber auffallender weise fehlt es wiederum bei Heyse.
es ist freilich nicht gerade häufig gebraucht, kommt aber doch vor, zumal in edler sprache. ruhest du, vater? sprach sie (
nemlich Pallas zu Jupiter, ihn ans versunkene menschengeschlecht erinnernd): kannst du ruhen und dir verzeihen, dasz du unglückliche gemacht hast? »ich habe sie nicht zum unglück erschaffen wollen«, sprach er und schwieg. das beruhigt dich, vater, fuhr die fürsprechende göttin fort, aber auch dich nicht ganz, noch weniger jene unglückliche selbst. Herder
z. schön. lit. u. k. 6, 178; haben sie die güte, sagte der Engländer, bei diesem herrn für uns fürzusprechen, dasz er uns eine probe seiner kunst sehen lasse. Schiller 720
b (
geisters. 1);
Olivarez. prinzessin Eboli, Sie haben uns noch nicht gesagt, ob Gomez hoffen darf? ob wir Sie bald als seine braut begrüszen?
königin. ... (
zur prinzessin) man bittet mich, bei Ihnen fürzusprechen. wie aber kann ich das? der mann, den ich mit meiner Eboli belohne, musz ein würdger mann seyn. 247
b (
Karlos 1, 3).
[] dasz aber, wie schon früher, auch später noch vorsprechen
in dieser bedeutung vorkommt, wird unter diesem worte belegt werden. 44)
in gegenwart sprechend zu wissen thun, zum nachsprechen sprechend kund thun, zum nachschreiben sprechend kund thun. mit dat. der person in dem sinne: zum nachsprechen sprechend kund thun, zum nachsagen vorsagen: einem fürsprächen,
praeire verba. Nieremberger Ddd 1
b,
der hierbei auf vorsprächen
verweist, und vorsprechen (
s. d.)
ist auch das geläufige und bald danach allein gebrauchte wort. bei dem lat. ausdrucke ist an Livius 42, 28
gedacht. wir werden gewislich feylen (
fehlen), wo wir nicht einfeltiglich yhm nachsprechen wie er uns fur spricht. Luther
vom abendmal Christi (1528) vj
a.
auch ohne dat., der sich hinzudenken läszt: odder wie ein fromer schulmeister, wenn jm ein junger knabe sol das
abc aufsagen, kan seer wol gedult haben ... und jmer fürsprechen das (
dasz) er jn dabey behalte und fortbringe.
dessen das 16.
cap. Johannis (1538) Ddj
b,
s. Ph. Dietz 1, 757
a u. 694
a. 55)
im vorbeigehen einsprechen, im vorbeigehen eintreten zu kurzem aufenthalte. mit bei
und einem davon regierten dat. der person. schon im 18.
jh. war hier nur vorsprechen (
s. d.)
gebraucht. 66)
mit sprechen zuvorkommen. dies die bedeutung, wenn zu praevenit eum dicens
in der vulgata Matth. 17, 24
eine von Mone
anz. 4, 84, 101
mitgetheilte ahd. glosse furesprâhin
hat. übrigens möchte nhd. diese bedeutung kaum vorkommen und dann würde in ihr auch vorsprechen (
s. d.)
gesetzt sein.