Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürgeding n.
fürgeding , ungekürzt fürgedinge , n. 1 1) eine vorbedingung, eine vorausgehende forderung in einer sache, bevor sie weiter geführt wird. hat herr Leonharten procurator etliche fürgeding gethan, auch beschützung gegenrede gethan und fürgeworffen nemlich umb abschrifft der klag, zeit zu setzen darinnen sich zubedencken zu geben u. s. w. Luther 3, 417 . mhd. gedinge, bedingung, s. Ben. 1, 341 a . vgl. unten 4). 2 2) eine vor einer handlung oder einem unternehmen getroffene verabredung, ein vor denselben abgeschlossener vertrag, pactio praecedens de opere faciendo. und welcher pawherr, maister od…