Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
freiherr m.
freiherr , m. baro, liber baro, mhd. vrîhërre, der würde nach zwischen edelmann und graf stehend, meistentheils mit ansehnlichem landbesitz ausgestattet; freiherre oder lantherre, baro. voc. 1482 i 3 b ; freiherrn alles böses. Musculus hosent. E 3 a ; der arm, herr freiherr, der die harte erde sich unterwirft und ihren schosz befruchtet, kann auch des mannes brust beschützen. Schiller 543 b . s. freifrau, freiin.