Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
flagrant Adj.
flagrant Adj.
flagrant Adj. ‘augenfällig, drastisch, (himmel)schreiend’ geht zurück auf lat. flagrāns (Genitiv flagrantis) ‘brennend, glühend, flammend’, Part. Präs. zu lat. flagrāre ‘brennen’, das im juristischen Sprachgebrauch frz. flagrant ‘offenkundig, augenfällig’ ergibt, gebräuchlich besonders in der Verbindung (prendre en) flagrant délit. Das frz. Adjektiv wird im 19. Jh. ins Dt. entlehnt, während die geläufige Wendung in flagranti erwischen, ertappen ‘auf frischer Tat, bei Ausübung einer Straftat überraschen’ wohl (seit 17. Jh.) unmittelbar als Relikt aus lat. Rechtstexten stammt und als Verkürzung von spätlat. in flagranti crīmine (bzw. mlat. delicto) anzusehen ist.